Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Stabilität von Spielplatzgeräten. Sie sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Anweisungen des Herstellers/Vertreibers vorgenommen werden.
Eine Jahreshauptuntersuchung bedeutet eine unabhängige Qualitätskontrolle. Grundlage unserer Prüfungen ist die DIN EN 1176/77 in der jeweils gültigen Fassung.
von Personal, das mit der visuellen und operativen Spielplatzkontrolle beauftragt ist